Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen von Unterkünften, die über die Website bzw. das Direktbuchungssystem von Vienna Hideaways vorgenommen werden. Vienna Hideaways ist eine Marke bzw. Buchungsplattform der one designapartment GmbH, Erdbergstraße 10/40, 1030 Wien, Österreich.

Diese AGB gelten außerdem ergänzend für Buchungen über Buchungsportale oder sonstige Vertriebskanäle, soweit sie dort wirksam einbezogen werden und keine abweichenden zwingenden Portalbedingungen oder individuellen Buchungsbedingungen entgegenstehen.

Diese AGB gelten für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.

2. Vertragspartner, Beherberger und Vermittlung

Die one designapartment GmbH kann je nach gebuchter Unterkunft entweder selbst Beherbergerin sein oder als Vermittlerin für einen anderen Beherbergungsbetrieb auftreten. Der jeweilige Vertragspartner für die Beherbergungsleistung ergibt sich aus dem Buchungsprozess, der Buchungsbestätigung oder den sonstigen dem Gast übermittelten Vertragsinformationen.

Soweit die one designapartment GmbH lediglich als Vermittlerin auftritt, kommt der Beherbergungsvertrag unmittelbar zwischen dem Gast und dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb zustande. Die one designapartment GmbH vermittelt in diesem Fall die Buchung und kann organisatorische Leistungen, Gästekommunikation und Zahlungsabwicklung unterstützen oder im Namen bzw. für Rechnung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs vornehmen.

Der Begriff „Beherberger“ in diesen AGB bezeichnet je nach Buchung entweder die one designapartment GmbH oder jenen anderen Beherbergungsbetrieb, der die gebuchte Unterkunft bereitstellt. Die vorliegenden AGB gelten auch für vermittelte Beherbergungsverträge, soweit der jeweilige Beherbergungsbetrieb diese AGB verwendet oder in den Vertrag einbezieht.

Der Gast erhält die Unterkunft, die er bucht. Die interne rechtliche Zuordnung einzelner Zimmer oder Unterkünfte ändert nichts daran, dass die in der Buchung beschriebene Leistung geschuldet ist.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Beherbergers dar, sondern eine Einladung zur Buchung.

Der Gast gibt im Buchungsprozess ein verbindliches Buchungsangebot ab. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald die Buchung vom Beherberger oder über das Buchungssystem bestätigt wird und der Gast eine Buchungsbestätigung erhält.

Der Gast bucht die im Buchungsprozess angegebene Unterkunftskategorie. Die Unterbringung erfolgt in einer Unterkunft innerhalb der gebuchten Kategorie. Ein Anspruch auf ein bestimmtes konkretes Zimmer oder Studio besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

Der Gast ist verpflichtet, im Buchungsprozess vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Namen, Kontaktdaten, Anzahl der Gäste, Aufenthaltszeitraum und Zahlungsdaten.

Die maximale Belegung der jeweiligen Unterkunft ergibt sich aus dem Buchungsprozess und der Buchungsbestätigung. Eine Nutzung durch mehr oder andere Personen als gebucht ist nicht gestattet, sofern der Beherberger nicht vorher ausdrücklich zustimmt.

4. Preise, Ortstaxe und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt. Eine allenfalls geschuldete Ortstaxe kann im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen werden, ist jedoch im vereinbarten Nächtigungspreis enthalten.

Bei nicht erstattungsfähigen Raten ist der gesamte Buchungsbetrag bei der Buchung fällig.

Bei erstattungsfähigen Raten („refundable“) ist bei der Buchung die ausgewiesene Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bis zum Ende der in der Buchung angegebenen kostenfreien Stornierungsfrist fällig. Bei einer fristgerechten Stornierung wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

Wird der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt, wird die Buchung ohne weitere Mahnung storniert und die geleistete Anzahlung einbehalten.

Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere über den eingebundenen Zahlungsdienstleister. Wird eine Zahlung rückbelastet, kann die Buchung storniert oder die Beherbergung bis zur vollständigen Zahlung verweigert werden.

5. Raten, Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

Die jeweils anwendbare Rate und deren Stornobedingungen ergeben sich aus dem Buchungsprozess und der Buchungsbestätigung.

Nicht erstattbare Rate („Non-refundable“): Bei Buchung einer nicht erstattbaren Rate ist der gesamte Buchungsbetrag bei Buchung fällig. Bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der gesamte Buchungsbetrag zu bezahlen und wird nicht rückerstattet.

Flexible Rate: Eine kostenfreie Stornierung ist bis vor Beginn der letzten fünf Kalendertage vor dem Anreisetag möglich. Ab dem fünften Kalendertag vor dem Anreisetag sowie bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der gesamte Buchungsbetrag zu bezahlen.

Eine Rückerstattung bei wirksamer kostenfreier Stornierung erfolgt grundsätzlich auf dasselbe Zahlungsmittel, das für die Buchung verwendet wurde.

6. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei datierten Beherbergungsleistungen

Dem Gast steht bei der Buchung von Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum kein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Rechts zu, soweit die gesetzlichen Ausnahmen für Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum anwendbar sind.

Die Stornierungsmöglichkeiten richten sich daher nach den vereinbarten Buchungs- und Stornobedingungen.

7. Elektronische Kommunikation und keine Rezeption

Die Unterkünfte verfügen über keine durchgehend besetzte Rezeption. Die Kommunikation erfolgt elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über die Kommunikationsschnittstellen der jeweiligen Buchungsportale bzw. Messengerdienste.

Der Gast ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse und sonstige im Buchungsprozess erforderliche Kontaktdaten anzugeben und Nachrichten des Beherbergers regelmäßig abzurufen, insbesondere vor der Anreise. Zugangsinformationen, organisatorische Hinweise und sonstige aufenthaltsrelevante Mitteilungen werden elektronisch übermittelt.

Kann der Gast wegen unrichtiger oder nicht abrufbarer Kontaktdaten, nicht gelesener Nachrichten oder fehlender technischer Empfangsmöglichkeit Informationen nicht rechtzeitig empfangen, trägt der Gast die daraus entstehenden Folgen, sofern den Beherberger kein Verschulden trifft.

8. Check-in, Check-out und Zutritt

Der Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich. Der Check-out hat bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen.

Der Zutritt zur Unterkunft erfolgt über elektronische Zugangssysteme. Die Zugangsdaten werden dem Gast elektronisch übermittelt. Der Gast hat Zugangscodes und sonstige Zutrittsinformationen vertraulich zu behandeln und darf sie nur an jene Personen weitergeben, die Teil der Buchung sind.

Die offizielle Check-in-Zeit endet um 22:00 Uhr. Eine spätere Anreise ist technisch über den übermittelten Zugangscode möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf persönliche Betreuung oder eine von den übermittelten Zugangsdaten abweichende Zugangsorganisation.

Treten technische Probleme beim Zutritt auf, hat der Gast den Beherberger unverzüglich über die bekanntgegebenen elektronischen Kommunikationswege zu kontaktieren und an einer zumutbaren Fehlerbehebung mitzuwirken.

Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und nach Verfügbarkeit möglich.

9. Meldedaten und gesetzliche Mitwirkungspflichten

Der Gast ist verpflichtet, die nach dem österreichischen Meldegesetz erforderlichen Daten vollständig und richtig über das vom Beherberger bereitgestellte Webinterface oder auf sonstige vom Beherberger vorgegebene Weise bekanntzugeben.

Diese Pflicht betrifft die gesetzlich erforderlichen Meldedaten des buchenden Gastes sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, der mitreisenden Personen. Dazu zählen insbesondere die für das Gästeverzeichnis erforderlichen Angaben nach dem österreichischen Meldegesetz.

Kommt der Gast den melderechtlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Beherberger berechtigt, die Beherbergung zu verweigern oder den Zutritt zur Unterkunft bis zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zurückzuhalten. Etwaige Ansprüche des Beherbergers auf Zahlung des vereinbarten Entgelts bleiben unberührt, soweit die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten vom Gast zu vertreten ist.

10. Nutzung der Unterkunft, Hausregeln und Rücksichtnahme

Die Unterkunft darf nur zu Beherbergungszwecken und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine gewerbliche oder sonstige vertragsfremde Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beherbergers nicht gestattet.

Der Zutritt und die Übernachtung sind nur den im Buchungsprozess angegebenen und, soweit erforderlich, gesetzlich gemeldeten Gästen gestattet. Besucher oder nicht angemeldete Personen dürfen die Unterkunft nur mit vorheriger Zustimmung des Beherbergers betreten oder nutzen.

Der Gast hat die Unterkunft, das Gebäude, Gemeinschaftsflächen, Einrichtung, technische Anlagen und Zutrittssysteme sorgfältig und schonend zu behandeln. Auf andere Gäste, Nachbarn und Bewohner des Hauses ist besondere Rücksicht zu nehmen.

In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Partys, Veranstaltungen, laute Musik, störender Lärm und sonstige Beeinträchtigungen anderer Gäste oder Hausbewohner sind nicht gestattet.

Haustiere sind nicht erlaubt.

11. Rauchverbot, Feuergefahr und Sonderreinigung

In der gesamten Unterkunft, einschließlich sämtlicher Zimmer, Studios, allgemeiner Bereiche, Gänge, Stiegenhäuser und Zutrittsbereiche, gilt ein striktes Rauchverbot. Dies umfasst insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte, soweit deren Nutzung Rauch, Dampf, Geruch oder Rückstände verursacht.

Der Gast hat alle Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Manipulationen an Rauchmeldern, Brandmeldeeinrichtungen, Zutrittssystemen oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.

Verstößt der Gast gegen das Rauchverbot oder verursacht er eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzung, insbesondere durch Rauchen, unsachgemäße Nutzung, zurückgelassene Abfälle oder sonstige erhebliche Verunreinigungen, ist der Beherberger berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungs-, Wiederherstellungs- und Organisationsaufwand zu verrechnen. Bei erheblichem Sonderreinigungsbedarf beträgt der verrechnete Aufwand mindestens EUR 150, sofern der Gast nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Kann die Unterkunft wegen Rauchens, Geruchsbelastung, Beschädigung oder sonstiger vom Gast verursachter Umstände nicht oder nur eingeschränkt weitervermietet werden, kann der Beherberger zusätzlich den dadurch entstandenen Schaden geltend machen.

12. Schäden, Störungen und Haftung des Gastes

Der Gast hat Schäden, Funktionsstörungen, Verlust von Gegenständen des Beherbergers oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse unverzüglich zu melden.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, Mitreisende, Besucher oder sonstige Personen, denen er Zutritt verschafft hat, schuldhaft verursachen. Dies umfasst insbesondere Schäden an Einrichtung, Ausstattung, technischen Anlagen, Zutrittssystemen, Gemeinschaftsflächen und Gebäudeteilen.

Der Gast hat alles Zumutbare zu unterlassen, was zu Schäden, Sicherheitsrisiken, Störungen anderer Gäste oder Beeinträchtigungen des Gebäudebetriebs führen kann.

13. Fundsachen und zurückgelassene Gegenstände

Zurückgelassene Gegenstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, zurückgelassene Gegenstände nachzusenden.

Eine Nachsendung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Kosten und Risiko des Gastes.

Fundgegenstände, die nach den gesetzlichen Bestimmungen abzugeben sind, werden der zuständigen Fundbehörde übergeben.

14. Haftung des Beherbergers

Der Beherberger haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Beherberger, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Der Beherberger haftet nicht für Nachteile, Verzögerungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Gast seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, unrichtige Kontaktdaten angibt, Nachrichten nicht abruft, Zugangsdaten nicht vertraulich behandelt oder Anweisungen zur Nutzung der Zugangssysteme nicht beachtet.

Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen bleibt unberührt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen anwendbar sind.

15. Datenschutz

Der Beherberger verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die auf der Website abrufbar ist.

Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass für Buchung, Zahlungsabwicklung, Gästekommunikation, Meldedaten, Zutrittssysteme und sonstige aufenthaltsbezogene Abläufe personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies für Vertragserfüllung, gesetzliche Verpflichtungen oder berechtigte Interessen erforderlich ist.

Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass allgemeine Bereiche der Unterkunft, insbesondere die Zutrittsbereiche, aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sein können. Die näheren Informationen zur Videoüberwachung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung die auf der Webseite abrufbar ist.

16. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Kann der Beherberger die vereinbarte Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitsereignissen, technischen Großstörungen, Gebäudeschäden oder sonstigen nicht vom Beherberger zu vertretenden außergewöhnlichen Umständen nicht oder nur wesentlich eingeschränkt erbringen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Beherberger ist in solchen Fällen berechtigt, dem Gast nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet, soweit keine Ersatzleistung erbracht wird.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl, soweit ihr keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Form vorsehen oder eine individuell ausgehandelte Vereinbarung vorliegt.

Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB.